AGBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Unternehmung GoGo-Fabrik (Vermittlung von Models, Strippern, Stripperinnen, GoGo Tänzer/innen und Darstellern)
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Punkt1 „Allgemeines / Grundsätzliches“
Unsere sämtliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Leistungen gelten für die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende, bzw. nicht konforme Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt wurden. Ist unser Kunde, bzw. Auftraggeber Unternehmer, so sind diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte gültig. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart wurden. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen und von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen müssen definitiv schriftlich fixiert werden, da ansonsten keine Gültigkeit besteht.
Sofern einige Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, so wird die Wirksamkeit der restlichen Punkte davon nicht berührt. Ggf. unwirksame Inhalte werden zusammen mit dem Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren (nach Treu und Glauben) durch solche Regelungen ausgetauscht, die dem wirtschaftlichen Zweck des gemeinschaftlichen Vertrages am sinnvollsten gerecht werden. Eine wesentliche Veränderung des Vertragsinhaltes erfolgt dabei nicht. Es gilt dasselbe, wenn es an einer klaren Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhaltes fehlt.
Punkt2 „Definitionen / Begrifflichkeiten“
In den folgenden Geschäftsbedingungen wird die Agentur GoGo-Fabrik entsprechend GF und der Auftraggeber / Kunde entsprechend Kunde genannt.
Punkt3 „Vertragsgrundlagen/ Vertragsabschluss und Leistungsumfang“
Der Leistungsumfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich im Einzelfall aus der von uns zurückgemeldeten schriftlichen Auftragsbestätigung. Vom Leistungsumfang abweichende Inhalte und Regelungen sind entsprechend schriftlich festzuhalten. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch GF, gilt der Auftrag des Kunden als akzeptiert. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Dienstleistung der Agentur GF unverzüglich, also vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnt und somit ein etwaig zustehendes Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 3 Ziff. 2 BGB entfällt.
Die Angebote der Agentur GF sind freibleibend. Die Grundlage des Vertrages für einen rechtskräftigen Buchungsauftrag ist der entsprechende Buchungsvertrag, in dem wie oben erwähnt alle vereinbarten Leistungen und Dienstleistungen, sowie die entsprechende Vergütung dokumentiert sind. Eine weitere Grundlage bilden die aufgeführten „Geschäftsbedingungen“ und „Geschäftsbedingungen für Buchung der durch die GF vertretenden Models und Darstellern“, sofern im Vertrag keine davon abweichenden Inhalte vereinbart wurden. Der Auftrag kann auch durch eine mündliche Absprache zustande kommen.
Sollten durch die Agentur GF nach dem Abschluss des Vertrages Änderungen einzelner Leistungen notwendig sein, teilt die Agentur GF dies dem Kunden zeitnah, bzw. unverzüglich mit. Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden/Auftraggeber jedoch nur dann zu, wenn sich der Vertragsinhalt zu stark geändert hat, bzw. vom eigentlichen Vertragsinhalt abweicht.
Die Auftrittszeit, bzw. Buchungsdauer der Modelle wird ebenfalls vertraglich vereinbart. Weitere Informationen dazu finden sie in den Buchungsbedingungen für Models. Grundsätzlich ist es sinnvoll vorab eine genaue Buchungsdauer zu vereinbaren.
Punkt4 „Verletzungen/Unfälle“:
Die Models und Darsteller der Agentur GF sind bemüht jegliche Verletzung durch Unachtsamkeit etc. zu vermeiden. Jedes Model und jeder Darsteller sollte entsprechende Maßnahmen vor den Auftritten / Aufträgen ergreifen, um Verletzungen zu vermeiden. Im Falle von Verletzungen der Models und Darsteller wird keine Haftung durch die Agentur GF übernommen! Jeder Akteur, Künstler, Model und Darsteller der Agentur GF handelt auf eigene Gefahr als eigener Unternehmer. Private Versicherungen sind jedem Künstler, bzw. Model und Darsteller der Agentur GF selbst überlassen .
Punkt5 „Präsentation/Copyrights“
Wenn der Auftraggeber vor dem Hintergrund einen Vertrag zu schließen, von uns vorgestellte Leistungen (durch Bilder, Präsentationsunterlagen, Texte etc.) ganz oder zum Teil verwenden möchte, muss dies vorher von der Agentur GF ausdrücklich bewilligt werden! Das Prozedere ist unabhängig davon, ob es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Dokumente handelt oder nicht. Das gilt ebenso für abgeänderte oder bearbeitete Dokument von uns oder für die Verwendung der unserer Dienstleistungen und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.
Es ist auch unabhängig davon, ob der Kunde ein Honorar für die Präsentation bezahlt hat.
Die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an allen Arbeiten, Dokumenten, Ideen etc. von der Agentur GF bzw. vorstellten Leistungen der Agentur GF bleiben bei der Agentur GF.
Das gilt für alle Audiodokumente, Videosequenzen, Videopräsentationen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte. Eine Rechteübertragung auf den Kunden erfolgt ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung und einer im Vorwege vereinbarten vollständiger Bezahlung.
Das Copyright für von der Agentur GF selbst erstellte und veröffentlichte Objekte aller Art bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veränderung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Videosequenzen, Audiodokumente und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung, bzw. Einwilligung der Agentur GF nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt.
Das filmen, bzw. erstellen von Videos bei Auftritten egal welcher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen ebenfalls nicht gestattet und somit untersagt. Foto- und Videoaufnahmen bei Auftritten für private Zwecke sind im Normalfall (nach Rücksprache und Genehmigung des Künstlers / der Künstlerin) kein Problem und legitim.
Veröffentlichungen der Fotos und kommerzielle Nutzung ist auf keinen Fall erlaubt! Sollte es dennoch zu Veröffentlichungen kommen, können entsprechende Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Entsprechende Verstöße können außerdem strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Bezüglich besonderer Vereinbarungen in Bezug auf Aufträge und Nutzungsrechte im Bereich der Models und Darsteller lesen sie bitte die „Modelbuchungsbedingungen“.
Punkt6 „Lokation / Unterbringung / Sicherheit“
Grundsätzlich ist es der GF Agentur wichtig, dass die Akteure, Künstler und Modelle einen entsprechend großen, aufgeräumten, sauberen, beheizten und abschließbaren Raum zur Verfügung gestellt bekommen, in dem sie sich umziehen können und in der Pause aufhalten können.
Ebenfalls sind für die Akteure, Modelle und Tänzer entsprechend Getränke in den Räumlichkeiten bereit zu stellen. Die GEMA-Kosten trägt grundsätzlich der Kunde/Auftraggeber. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass für die Tänzer und Akteure geeignete Podeste, bzw. Flächen zur Verfügung stehen. Die Flächen und Podeste müssen fest sein und dürfen nicht wackeln. Dies gilt auch für Auftritte im Bereich Modeln.
Um das Verletzungsrisiko weiterhin zu minimieren, sollten die Kunden / Veranstalter entsprechendes Sicherheitspersonal für die Tänzer, Künstler und Akteure bereitstellen. Der Kunde/Auftraggeber ist somit für die Sicherheit der Künstler/Modelle/Akteure und Tänzer verantwortlich. Das bedeutet, ev. Übergriffe oder unsittliche Handlungen von Gästen und Publikum während des gesamten Auftritts, bzw. Veranstaltung durch die Bereitstellung entsprechender Sicherheitsleute zu vermeiden. Sollte sich Tänzer, Künstler, Modell und Akteur dennoch bedroht fühlen, wird der Auftritt sofort abgebrochen. Die Sicherheit unsere gesamten Akteure ist der Agentur GF sehr wichtig und steht im Fokus bei Veranstaltungen und Events!
Punkt7 „Rechnungslegung/Zahlung“
Die Preise der Agentur GF sind entsprechend auf den Internetseiten und Angeboten in Euro zu verstehen und ohne Mehrwertsteuer aufgelistet. Die Mehrwertsteuer wird gemäß des gesetzlichen Steuersatzes bei der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen und berechnet.
Bei einer ersten Buchung und Rechnungsbeträgen über 2.000 Euro ist die GF Agentur berechtigt, eine entsprechende Anzahlung in Höhe von mind. 50% des Rechnungsbetrages per Vorkasse zu verlangen. Diese Zahlung muss mindestens 4 Tage vor Auftrittsbeginn unserer Akteure auf das Konto der Agentur GF eingegangen sein.
Grundsätzlich ist die Zahlung jedoch bar ohne Abzüge an die Zahlempfangsstelle der Agentur GF zu leisten. Bezüglich der genauen Abwicklung und Regelungen hinsichtlich des Zahlungsverkehrs lesen sie sorgfältig den nachfolgenden Text.
Sollte der Auftraggeber / Kunde nach dem Vertragsschluss aus unvorhersehbaren Gründen nicht entsprechend zahlungsfähig sein (mangelnde Liquidität), ist die Agentur GF für den Fall der Gefährdung der Gegenleistung dazu berechtigt, noch nicht durchgeführte Dienstleistungen und Leistungen zu verweigern. Ebenfalls kann die Agentur GF in solchen Fällen entsprechende Vorauszahlungen, respektive Sicherheitsleistungen verlangen.
Bei den geschäftlichen Vorgängen der Agentur GF wird zwischen gewerblichen und privaten Auftraggebern unterschieden. Daher ist die Abwicklung wie folgt zu differenzieren: Bei gewerblichen Auftraggebern stellt die Agentur GF Rechnungen über den Gesamtbetrag nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar) aus.
Die Rechnungsstellung der Agentur GF erfolgt dabei im Normalfall auf dem elektronischem Wege per E-Mail und ist sofort nach Rechnungseingang, ohne Abzug fällig (sofern es keine anderen Regelungen per Mail gibt, bzw. dies im Veranstaltungsvertrag nicht anders definiert, bzw. festgelegt). Die Abrechnung erfolgt in dem Fall i. d. Regel vor Ort mit dem Kunden und mit dem insoweit zur Abrechnung berechtigten Akteur/Tänzer.
Bei privaten Auftraggebern ist es entweder so, dass die Agentur GF dem Vertrag entsprechend nur Vertragsmittler ist, die dem Auftraggeber/Kunden dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern direkt mit dem Akteur/Tänzer abrechnet, der die Abrechnung selbstständig vor Ort durchführt. Die Rechnungslegung obliegt dabei grundsätzlich dementsprechend dem Künstler/Tänzer/Akteur. Die Akteure / Künstler erhalten in solchen Fällen bei privaten Aufträgen dementsprechend eine Provisionsrechnung von der Agentur.
Alternativ kann jedoch auch von der Agentur eine Rechnung für die Vermittlung vorab an den Kunden gestellt werden (mit MwSt ausweisbar), so dass die Beträge (Teil für die Vermittlung) vorab vom Kunden auf das Konto der GF Agentur überwiesen werden. In diesem Fall wird keine Provisions- Rechnung mehr an den Akteur seitens der Agentur gestellt, da es sich um ein anderes Abrechnungsmodell handelt. Die Akteure sind dann jedoch ebenfalls selbst für die Abrechnung der definierten Gagen vor Ort mit dem Kunden verantwortlich (Bar-Kasse). Im anderen oben beschriebenen Fall erfolgt die Zahlung der Provision durch den Akteur / Künstler bis spätestens 3 Tage nach dem Auftritt, bzw. erfolgtem Auftrag auf das Konto der Agentur GF. Die jeweilige Abrechnung je nach Kundenart ist jedoch in den Auftragsmails der Agentur klar ersichtlich und erklärt.
Zahlung grundsätzlich:
Die Agentur GF stellt die Rechnungen nach § 19 UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungsstellungen der Agentur GF erfolgen in der Regel auf elektronische Weise (per E-Mail) über das Auftragssystem der Agentur und sind direkt nach Rechnungseingang, bzw. wie dort beschrieben, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig geregelt, bzw. festgelegt ohne Abzug sofort fällig. Besondere Vereinbarungen: Wenn es mit dem Kunden vereinbart worden ist, kann auch direkt vor Auftrittsbeginn, bzw. Beginn der Dienstleistung an den Akteur/ Künstler die Rechnung in Bar entrichtet werden.
Abrechnung – Kunden „Probleme“:
Missverständnisse, Mängel oder Probleme, die in Verbindung mit unserer Dienstleistung stehen sollten, sind direkt an uns zu kommunizieren, bzw. zu rügen (Wir haben eine 24h Hotline dafür) und nicht erst nach Inanspruchnahme der Dienstleistung. Sollte dies nicht geschehen und die Dienstleistung der Akteure gemäß vertraglicher Vereinbarung in Anspruch genommen worden sein, so ist auch der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzüge zu bezahlen!
Eine Kürzung der vereinbarten Rechnungssumme durch den Kunden ohne eindeutig begründete Mängel, die unbedingt an die Agentur direkt mitgeteilt werden müssen, ist nicht zulässig!
Punkt 8 „Gewährleistung und Haftung“
Die Agentur GF gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung, bzw. Auftrages. Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur GF wie beschrieben lediglich als Vermittler für die jeweiligen Auftritte der Models/Tänzer/Akteur/Künstler zu sehen.
Der Auftraggeber/ Kunde hat Beanstandungen und Reklamationen unverzüglich in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und sofern die Rüge aufrechterhalten wird und rechtens ist, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich zu fixieren und mit jeweiliger Begründung zu wiederholen. Sofern die Reklamation, bzw. Rüge berechtigt ist und rechtzeitig getätigt wurde, steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Nachbesserung, bzw. Verbesserung der Dienstleistung/Leistung durch die Agentur GF zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung in jedem Fall Vorrang vor einer Preisminderung oder Wandlung. Allfällige Mängelrügen und Ersatzansprüche können daher nur während der Dauer des Zeitraumes geltend gemacht werden, in dem die Dienstleistung stattfindet.
Die Agentur GF ist von sämtlichen Ansprüchen und Haftungen frei, welche nicht auf die Organisation und Beschaffung von notwendigen bautechnischen und Versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft auch einschließlich die notwendigen Dienstleistungen/Leistungen, welche vom Kunden/Auftraggeber selbst realisiert werden. Falls der jeweilige gebuchte Akteur/Tänzer/Künstler/Model aus widrigen Umständen seine Leistung nicht erbringen kann, bzw. verhindert sein sollte ( Krankheit, höhere Gewalt ), liegt die Ersatzauswahl von jeweiligen Ersatz Künstlern/Tänzern/Akteuren/Model, die für diese Art von Durchführung vorgesehen ist, im Ermessen der Agentur GF. Für den Fall, dass während der Veranstaltung etwas beschädigt wird, was nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig war, haftet der Künstler/Akteur/Tänzer/Model und / oder die Agentur GF nicht.
Sollten Akteure grob fahrlässig Schäden beim Kunden im Zuge eines Auftritts verursacht haben, so haften diese selbst dafür. Die Agentur ist lediglich Vermittler der Akteure, Gogos, Künstler und kann nicht für Schäden, die ggf. durch Akteure verursacht wurden haftbar gemacht werden. Sollte es zu Schadensfällen in irgendeiner Art und Weise kommen, so ist dies direkt mit dem Akteur, Gogo, Künstler etc. vor Ort zu regeln. Wir empfehlen daher jedem Akteur sich um entsprechende Versicherungen (Haftpflichtversicherungen etc.) zu kümmern.
Fall Rücktritt vom Vertrag zwischen Auftragnehmer (Vermittlungsagentur) und Auftragsgeber (Kunden) aufgrund höherer Gewalt, Krankheit etc.:
Wenn Gogos, Akteure, Models, Künstler etc. aus wichtigen Gründen wie z.B. höherer Gewalt, Unfall, schwere Krankheit etc. nicht wie ursprünglich geplant, bzw. vereinbart und in Verträgen, bzw. Den Buchungsbestätigungen zwischen der Agentur und dem Kunden bestätigt auftreten können, bleibt es der Agentur (Auftragnehmer) frei jederzeit auch kurzfristig (schlimmstenfalls auch bis direkt am Auftragstag) vom Vertrag zurück zu treten ohne etwaige Schadenersatzansprüche oder Ansprüche für seitens dem Auftraggeber / Kunden entstandene Kosten zu übernehmen.
Der Kunden akzeptiert dies ausdrücklich durch Bestätigung der AGB´s. In jedem Fall wird in solchen Fällen jedoch die Agentur (Auftragnehmer) alles daran setzen sich unverzüglich um entsprechenden Ersatz (Ersatz Gogos, Akteure, Künstler etc.) zu kümmern. Es wird generell im o. g. Fall immer durch die Agentur versucht Ersatzkünstler zu beschaffen. Die Agentur bleibt jedoch bei Rücktritt des Vertrages im Falle einer nicht möglichen Beschaffung von Ersatz frei von Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen etc.! In solchen Fällen kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. Dies wird mit Bestätigung der AGB´s durch den Auftragnehmer (Bestätigung der Buchung) automatisch akzeptiert.
Punkt 8.1 Jugendschutz
Für die Einhaltung des Jugendschutzes ist der Kunde / Auftraggeber im Zuge der Auftragsvergabe selbst verantwortlich. Jeder Kunden bestätigt automatisch durch die Buchung, bzw. den Auftrag, dass er Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die in den Bereich Erotik fallen und auch erotische Inhalte darstellen. Demnach sollte bei der Buchung von erotischen Tanzshows oder sonstigen erotischen Dienstleistungen der Veranstalter darauf achten, dass die Personen auf der Veranstaltung auch volljährig sind. Dies liegt somit im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Agentur schließt eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes somit im Vorweg direkt aus.
Punkt 9 „Folgen der Vertragsstornierung“
Die beiden Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber / Kunde das Recht hat, den Vertrag, bzw. die Buchung bis zum 7. Tag vor dem Buchungstag kostenlos und kostenfrei zu stornieren. Eine Stornierung nach dem 7. Tag vor dem Buchungstag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% des vereinbarten Buchungsbetrages. Eine Stornierung direkt am Buchungstag ist nicht möglich, der vereinbarte Betrag gemäß Buchung ist in jedem Falle in der gesamten Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden mit entsprechenden Nachweismitteln nachzuweisen.
Punkt 9.1 „Kurzfristiges Ablehnen des Künstler Auftritts vor Ort durch Kunden“
Sofern der Künstler, Gogo, Stripper/in etc. gemäß der Vereinbarung vor Ort des Kunden erscheint muss der Auftritt in jedem Fall vom Kunden ermöglicht werden. Sollte der Kunde aus welchen Gründen auch immer den Auftritt nicht mehr wünschen, ist unabhängig davon der gesamte vereinbarte Betrag gemäß Vertrag an den Künstler, Gogo, Stripper/in etc. auszuzahlen und zwar in voller Höhe. Dazu verweisen wir auch Punkt 9. Sollte es Mängel geben, sind diese unverzüglich mit der Agentur unter der angegebenen Hotline zu besprechen, bzw. mitzuteilen. Der Kunden hat in dem Fall die Pflicht dies telefonisch unverzüglich zu tun und in jedem Fall erreichbar zu sein. Tritt der Fall ein, dass ein Kunden einfach nicht die Tür aufmacht oder nicht auf Anrufe reagiert etc. wird nach einer entsprechenden Toleranz Zeit der Künstler/in den Ort wieder verlassen, nachdem dies mit der Agentur besprochen wurde. Die komplette Summe des Vertrages ist in diesem Fall fällig. Telefonkosten und zusätzlicher Zeitaufwand in solchen Fällen des „Vorsatzes“ durch Kunden kann zusätzlich in angemessener Höhe durch die Agentur in Rechnung gestellt und notfalls durch anwaltliche Hilfe durch gesetzt werden.
Kommt der Kunde in einem solchen Fall seiner Zahlung nach entsprechender Zahlungsaufforderung nicht nach, wird der Fall an die Rechtsabteilung oder Inkasso Unternehmen übergeben.
Punkt 9.2 „Buchungen unter Angabe eines falschen Namens / Fake Buchungen“
Sollten die Daten auf dem ausgefüllten Buchungsformular nicht stimmen (falsche Angabe des Namens in Verbindung mit den Adressdaten etc.) und der Punkt 9.1 eintreten (Kunden reagiert nicht auf Anrufe etc. und vereinbarte offene Betrag wird vom Kunden nicht bezahlt) wird der gesamte Vorfall in Verbindung mit den Vertrags Unterlagen an die Polizei übergeben und eine Anzeige wegen vorsätzlichem Betrug gestellt. Der Kunde hat in solchen Fällen dann mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen und hat in diesem Fall auch die gesamten Kosten zu tragen!
Punkt 9.3 „Nutzung Handynr. Kunden für Auftragsabwicklung“
Der Kunde / Auftraggeber ist im Falle einer Buchung damit einverstanden, dass die angegebene Handynr. / Tel.nr. im Zuge der Auftragsbearbeitung für die Abwicklung, bzw. Kommunikation durch die Agentur Gogofabrik genutzt werden darf.
Punkt 10 „Anzuwendendes Recht“
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der Agentur GF und auf die Frage eines rechtskräftig gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Punkt 11 „Erfüllungsort und Gerichtsstand“
Ist der Auftraggeber/Kunde ein Gewerbetreibender, gelten folgende Punkte als vereinbart: Der Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur GF. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur GF und dem Auftraggeber/Kunden ergebenden Streitfälle wird das für den Sitz der Agentur GF örtlich und sachlich entsprechend zuständige deutsche Gericht definiert, bzw. vereinbart. Die Agentur GF ist allerdings auch berechtigt, jeweils ein anderes, für den Kunden/Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
Punkt 12 „Salvatorische Klausel“
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird grundsätzlich vereinbart, dass dies die übrigen Punkte, bzw. Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die beiden Vertragsparteien vereinbaren daher eher, eine dem Sinn und Zweck bezüglich der unwirksamen Klauseln entsprechende Regelung zu finden, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.
Punkt 13 „Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Akteure, Tänzer, Modelle und Künstler“
Es ist den Akteuren/Künstlern/Tänzern/Models der Agentur GF untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und eigene oder fremde (also nicht GF – Visitenkarten), Flyer oder andere Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder Website) etc. herauszugeben!
Bei Verstößen, bzw. Herstellung eines geschäftlichen Kontaktes zwischen Kunde und Akteur mit dem Ziel einer Direktbuchung, kann ein Strafgeld (Konventionalstrafe) in Höhe von 2.500 – 3.000 Euro festgelegt werden. Das gilt auch, wenn der Künstler/Akteur/Model etc. den direkten Kontakt herstellt und eine Direktbuchung anbietet. In diesem Fall trägt der Künstler/Akteur/Model die o. g. Kosten der Konventionalstrafe.
Der Akteur hat pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen. Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren begründeten Umständen nicht möglich, so hat er den Kunden und die Agentur GF umgehend (telefonisch) zu informieren!
Sollte ein Künstler, Akteur, Model, Tänzer etc. trotz schriftlicher Zusage des Auftritts (Auftragsbestätigung) an die Agentur, entgegen der Vereinbarung nicht beim Auftraggeber (Kunden) erscheinen, so kann die Agentur als Vermittler dafür nicht belangt werden, haftbar gemacht werden oder der Agentur gegenüber Schadenersatzansprüche etc. geltend gemacht werden (unabhängig davon, ob durch den Kunden Werbung betrieben wurde oder nicht).
In diesem Fall steht der Akteur, Künstler, Model, Tänzer etc. direkt in der Pflicht des Kunden. Für eventuelle Schadenersatzforderungen seitens Kunden ist es somit unerlässlich für Akteure, Künstler, Models, Tänzer etc. in Fällen wie Unfällen oder Krankheiten, die direkt am Auftrittstag eintreten / stattfinden ein ärztliches Attest oder ADAC / Unfallsberichte etc. ausstellen zu lassen.
In allen Fällen von „kurzfristigen Ausfällen“ (außer denen der „höheren Gewalt“ direkt am Auftrittstag) muss der Akteur immer direkt für entsprechenden Ersatz sorgen (dazu mehr unter Punkt „Ersatzkünstler“). Sollte kein Ersatz seitens Akteur gestellt / organisiert werden (und die Agentur keinen Ersatz) finden, so kann von der Agentur für den entstandenen Schaden (verlorener / verärgerter Kunde) eine Entschädigungssumme in Höhe der entgangenen Auftrags Gesamtsumme gegenüber dem Akteur geltend gemacht werden. Diese Entschädigung dient dazu, dem Kunden für einen späteren Zeitpunkt einen anderen Akteur, bzw. Ersatz zu beschaffen und diesen durch diese Möglichkeit wieder zu binden.
Konkret: Sofern sich 1 Tag oder mehrere Tage vorher die Situation einstellt, dass ein Akteur, Model, Tänzer etc. nicht wie vorab vereinbart den Auftritt wahrnehmen kann, ist wie in den AGB´s bereits beschrieben seitens des Akteurs ebenfalls umgehend ein entsprechender Ersatz verbindlich zu beschaffen! Dieser Ersatz muss der Agentur vorgeschlagen werden. Es liegt dann im Ermessen der Agentur, ob dieser eingesetzt werden kann oder nicht.
Sonderfälle „Nicht Erreichbarkeit von Kunden vor Ort“:
Es gilt die Informationspflicht per SMS und telefonisch durch Künstler / Tänzer/in bei Nicht Erreichbarkeit von Kunden:
Der Akteur hat pünktlich an der im Buchungsformular angegebenen Kundenadresse vor Ort zu sein. Sollte der Kunde telefonisch nicht erreichbar sein (nach mehrfachen Anruf Versuchen), so muss in jedem Fall bei der angegebenen Adresse geklingelt werden. Sollten mehrfache Versuche der Kontaktaufnahme ebenfalls erfolglos bleiben, so ist IN JEDEM FALL die Agentur darüber zu informieren! Dies muss per SMS erfolgen!
Anrufe bei der Agentur reichen nicht aus, da diese aufgrund von Funklöchern oder Signal Störungen unter Umständen nicht durchgestellt werden können. Weiterhin muss der Akteur, Tänzer etc. in jedem Fall für den Nachweis, dass er vor Ort war ein Foto von dem Haus, Lokation, bzw. der Adresse mit Klingelschild machen. In diesem Sonderfall der Nicht Erreichbarkeit eines Kunden hat der Akteur unabhängig seines weiteren Routenplanes mind. 20-30 min. vor Ort zu bleiben, damit eine Klärung erfolgen kann. Passiert dies nicht, ist die Agentur berechtigt bei fehlenden Nachweisfotos und fehlender Kontaktaufnahme entsprechende Schadenerstatzansprüche geltend zu machen! Diese Regelung gilt in Verbindung mit allen weiteren AGB Inhalten der Agentur Unternehmung Gogofabrik.
Außerdem hat der Akteur/Künstler/Model hat das Gagengeheimnis für sich zu behalten! Die Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Der Akteur/Künstler/Model nimmt den Auftrag verbindlich an. Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter, Krankheit- nicht abwendbare Ereignisse etc.) zu begründen. Die Agentur GF muss in diesem Falle wie oben beschrieben umgehend darüber informiert, bzw. in Kenntnis gesetzt werden und ein ärztlicher Attest oder Pannen Bericht (ADAC / Polizei-Bericht ) ist als Nachweis ggf. umgehend vorzulegen. Sollte die Buchung / der Auftrag aus anderen widrigen Gründen nicht durch ausgeführt werden, so muss anderweitig adäquater Ersatz von dem Auftragnehmer für die Agentur GF beschafft werden.
Dieser Ersatz ist nur zulässig, wenn die Agentur GF dem Einsatz des Ersatzes zustimmt – die Agentur GF muss also vorher darüber informiert werden (denn die Agentur GF steht in der Pflicht des Kunden!). Sollte dies nicht ermöglicht werden, bzw. misslingen, ist die Agentur GF befähigt, eine entsprechende Ausfallsentschädigung in Höhe der Provision plus die jeweiligen zusätzlichen Kosten für die Bestellung eines Ersatz Akteurs in Rechnung zu stellen.
Provisionen müssen innerhalb von 3 Werktagen auf das angegebene Konto der Agentur GF überwiesen werden. Bei gewerblichen Kunden/Auftraggebern sind die dazu gehörigen Rechnungen (unterschrieben) in dem selbigen Zeitrahmen zu übermitteln. Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur GF dem Veranstaltungsvertrag wie in den oberen Punkten beschrieben lediglich Vertragsmittler, die dem Kunden/Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Akteur/Künstler/Model entsprechend abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Akteur/Künstler/Model.
Verstöße gegen die obigen vertraglichen Inhalte und Regelungen, können zum Ausschluss aus der Agentur GF und /oder bei grob fahrlässigen Verhalten auch zu entsprechenden Schadensersatzforderungen führen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur GF und dem Akteur/Künstler/Model und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Es gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur GF. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur GF und dem Akteur/Künstler/Model ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur GF örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Akteur zuständiges Gericht anzurufen.
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Inhalte und Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die Parteien vereinbaren daher, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Vereinbarungen und Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung umzulegen, bzw. auszulegen.
Fall Nichtzahlung des Kunden bei „Bar-Kasse Aufträgen“:
Bei der vertraglich vereinbarten Abrechnung Bar-Kasse vor Ort mit dem Kunden ist es wichtig, dass der / die Akteur / in die Lokation nicht verlässt bevor diese auch ordnungsgemäß mit dem Kunden abgewickelt wurde! Es ist auch durch den Akteur nochmal sicher zu stellen, dass der Kunde im Fall der „Bar-Kasse Abwicklung“ den Betrag auch auszahlen kann (kurz darauf ansprechen). Sollte der Kunde dies nicht könnenn ist umgehend die Agentur zu informieren!
Sollte der Kunden wie abgesprochen, den Betrag nicht vor Ort auszahlen können, ist unbedingt die Agentur zu informieren (Anruf und SMS!).
Wichtig ist in diesem Fall dann, dass der / die Akteur / in dann die Personalien des Ansprechpartners, bzw. Kunden, der für die Abrechnung verantwortlich ist aufnimmt (Kopie des Personalausweises) und in jedem Fall dokumentiert wird (mit Name, Adresse und Unterschrift des Kunden), dass dieser den fälligen Betrag nicht ausgezahlt hat. Diese Unterlagen sind dann in jedem Fall bei der Agentur einzureichen. Ansonsten besteht seitens der Akteure KEIN Anspruch auf die Gage, bzw. Vergütung. (Solange der Kunden den Betrag nicht bezahlt hat, können die Gagenrechnungen nicht bezahlt werden).
Bitte unbedingt berücksichtigen!
Bei Problemen vor Ort oder Verweigerung der Zahlung seitens des Kunden (besonders bei aggressivem Verhalten etc.) ist ggf. die Polizei zu informieren, um den Fall vor Ort aufzunehmen.
Verhaltensregeln von Akteuren bei Auftritten und in Unterkünften:
Alkoholische Getränke bei Auftritten:
Mit diesen AGB´s wird bestätigt, dass bei keinen Auftritten für die Agentur Alkohol, bzw. alkoholische Getränke vor oder während der Auftrittszeiten getrunken wird! Das gleiche gilt für Drogen oder andere Stimulanzien, die sich negativ auf das Bewusstsein auswirken. Ein Verstoß kann in jedem Fall den dauerhaften Ausschluss aus unserer Agentur Unternehmung bedeuten! Weiterhin bedeutet dieser Verstoß automatisch einen Vertragsbruch seitens Akteur!
Nach Ende des Auftrages bleibt es den Akteuren frei, sich noch privat in der Lokation aufzuhalten und alkoholische Getränke zu konsumieren. Wir weisen jedoch darauf hin, dass jeder Akteur ein „Bild“ beim Kunden hinterlässt und diese möglichst gut sein sollte, da die Agentur auch regelmäßig Feedbacks abfordert, bzw. Von den Kunden mitgeteilt bekommt!
Verhalten in Hotels oder anderen Räumlichkeiten, die von Kunden der Agentur für Akteure gebucht werden:
Mit diesen AGB´s wird ebenfalls bestätigt, dass keinesfalls Einrichtungsgegenstände oder sonstiges in Hotels beschädigt oder entwendet wird. Sollte dies passieren bedeutet das einerseits einen Vertragsbruch und andererseits werden dafür entstandene Kosten selbst von jedem Akteur getragen! Auch die Entnahme von Getränken oder anderen Waren aus Minibars etc. erfolgt auf eigene Rechnung des jeweiligen Akteures, bzw. hat dieser die Kosten dafür selbst zu tragen! Anders ist es, wenn es eindeutig mit dem Kunden abgesprochen ist, dies muss jedoch schriftlich passieren und nicht nur mündlich!
Punkt 14 „Nutzungsrechte und Urheberschutz“
Die gesamten Ideen, Konzepte, geistigen und körperlichen Ausarbeitungen etc. der Agentur GF für Werbung und Durchführung der Transaktionen / Geschäfte und auch einzelne Elemente daraus ist geistiges Eigentum der Agentur GF!
Durch das Zustande kommen eines Vertrages zwischen Agentur GF und Auftraggeber/Kunde erhält der Auftraggeber/Kunde nur ein Nutzungsrecht gemäß Definition für den einzelnen Auftrag.
Sollte es seitens des Auftraggebers gewünscht sein das Leistungsangebot eines Angebotes der Agentur GF zu verändern, bzw. um weitere Punkte zu ergänzen, dann muss dieses vorher mit der Agentur GF gesondert abgesprochen und vereinbart werden. Die Agentur GF ist flexibel und bemüht jederzeit auf die Wünsche der Auftraggeber und Kunden einzugehen und diese zu realisieren.
Weiterhin versichert der Auftraggeber / Kunde bereits bei der Buchung der Agentur GF, dass Akteure/Models/Tänzer/Künstler, die entsprechend bei der Agentur GF gebucht , bzw. beauftragt wurden, in keiner Art und Weise abgeworben werden!
Die Akteure/Models/Tänzer/Künstler wurden durch die Agentur GF entsprechend geprüft und werden ausschließlich bei der Agentur GF gebucht. Eine Abwerbung erfolgt nicht. Der Auftraggeber sichert dies bereits durch die Buchung zu. Das gilt für alle vom Auftraggeber betriebenen Ketten, Geschäfte, Lokalitäten und Betriebe. Sollte es dennoch geschehen, behält sich die Agentur GF vor, entsprechende Konventionalstrafen zu verhängen und Schadenersatz einzufordern.
Veränderungen unserer Angebote und Leistungsumfang durch Auftraggeber und Kunden sind in jedem Fall mit der Agentur GF abzustimmen und auch nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig.
Punkt 15 „Bewerbung neue Akteure“
Durch die Absendung der Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Homepage erklärt sich der Bewerbende damit einverstanden, dass die von ihm geschickten Daten für die Datenaufnahme und Erstellung der Profile auf den gesamten Internetseiten (und dazugehörende Marketingportale und Mietportale) der Agenturunternehmung GF ohne jede Einschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches verwendet werden dürfen. Das gleiche gilt für durch den Bewerber zugesandtes Bildmaterial (per Whatsapp, per Mail, Wetransfer etc.). Der Bewerber erklärt sich durch das Absenden der Bewerbung ebenfalls damit einverstanden, dass das von ihm geschickte Bildmaterial (hochgeladene Bilder über Bewerbungsformular, per Mail oder Whats App gesendete Bilder) uneingeschränkt und dauerhaft für die Präsentation sowohl auf den Agenturseiten der GF, als auch in mit zu dem Unternehmensmarketing zusammengehörenden Portalen (Mietportale etc.) sowie Flyern oder Broschüren der Agentur Gogofabrik verwendet werden darf verwendet werden darf und der Bewerber die Rechte an den Bildern hat! Die Nutzung der Daten und Fotos dienen dem Vermittlungszweck der Akteure und einer gemeinsamen Wertschöpfung. Im Zuge der Präsentationen wird das Model / Akteur in Suchmaschinen wie z.B. Google zu finden sein.
Zusammengefasst: Der Bewerber bestätigt automatisch mit Zusendung der Bilder die Übertragung aller Nutzungsrechte an Agentur Gogofabrik und alle damit verbundenen Agenturseiten zu. Ansprüche, wie Regressansprüche auch von „Dritten“ in Verbindung mit allen dadurch entstehenden Kosten, übernimmt in solchen Fällen immer der/die Bewerber/in in voller Höhe, sofern es zu Urheber-Streitigkeiten kommen sollte!
Alle Bilder mit Copyright Hinweisen in denen die eigene Internetadresse des Akteurs aufgeführt sind oder ggf. mit einer Signatur einer anderen Agentur deklariert sind, werden automatisch gelöscht, bzw. Mit für die Darstellung auf den Gogofabrik Seiten genutzt. Sollte das Bildmaterial zu schlecht, bzw. Nicht aussagekräftig sein, wird eine Sedcard ggf. nicht angelegt und weiterhin kann bei Verwendung von eher schlechtem Bildmaterial eine Vermittlung des Bewerbers schwer sein. Daher bitten wir immer um Zusendung von eher professionellem Bildmaterial!
Alle vom Bewerber/in geschickten Bilder können von der Agentur auch weiterhin zur Darstellung für alle Marketing Aktivitäten oder im Agentur Katalog von Agentur Gogofabrik uneingeschränkt verwendet werden.
Ebenfalls erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass im Falle einer gewünschten Löschung des Profils auf den Agenturseiten Kosten in Höhe von 49,50 Euro pro Webseite vom Bewerber, bzw. Akteur an die Agentur erstattet werden (Aufwandspauschale per Rechnung). Die Kosten sind in dem Zuge als Aufwandsentschädigung im administrativen Bereich zu sehen. Über die Anzahl der Webseiten und Online-Shops der Agentur Unternehmung kann sich jeder Bewerber jederzeit informieren, um sich auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Agentur weist darauf hin, dass jederzeit weitere Webseiten und Online-Shops etc. hinzukommen können.
Zusammengefasst: Der Bewerber, bzw. die Bewerberin genehmigt dem Betreiber, dass die im Zuge der Bewerbung gesendeten Daten ohne jede Einschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und veröffentlicht werden können.
Weiterhin wird vom Bewerber akzeptiert, dass die zugesendeten Daten (Texte, Aufnahmen oder Bilder) vom Bewerber auch auf weiteren Webseiten der Agentur Gogofabrik ebenfalls zu Promotion, bzw. Präsentationszwecken / Werbemaßnahmen / Buchungen auf den Webseiten uneingeschränkt, respektive ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Bewerber/Bewerberin verwendet darf.
Der / Die Bewerber akzeptiert ebenfalls, dass mit Zusendung der Daten (Texte, Bilder etc.) alle Ansprüche abgeholt sind, die ihm für die Bildaufnahmen entstanden sind oder werden. Der Bewerber/in bestätigt ebenfalls, dass die Fotos / Bilder und Texte frei von Rechten Dritter sind. Im Falle eventueller Urheber-Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich werden alle daraus resultierenden entstehenden Kosten in kompletter Höhe vom Bewerber übernommen.
Weitere Webseiten der Agenturunternehmung Gogofabrik werden jedem Bewerber auf Nachfrage zugesendet / mitgeteilt oder können ebenso unter dem Reiter „Partner“ / „Links“ eingesehen werden.
Punkt 16 „Modelbuchungsbedingungen / Zusatz AGB´s“
- Die folgenden ergänzenden Inhalte und Bedingungen regeln zusätzlich und insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur GF, den Models der GF und Auftraggebern, bzw. Kunden. Diese werden ebenso im Zuge von Buchungen verbindlich akzeptiert. Ausnahmen und abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, sowie Absprachen werden explizit getroffen und schriftlich fixiert.
- Buchungsgrundsätze und Regelungen:1. Grundsätzlich fungiert die Agentur GF als Vertragsmittler zwischen Model und Auftraggeber. Für die Verträge zwischen Model und Auftraggeber/Kunden ist der Kunden in erster Linie verantwortlich. Die Agentur kann bei Problemen, die aus dem vermittelten Rechtsverhältnis resultieren nicht haftbar gemacht werden.2. Die Agentur gibt lediglich Erklärungen gegenüber Kunden / Auftraggebern im Namen der Models ab. Die Kunden buchen üblicherweise über das Buchungsformular direkt auf der Homepage www.gogofabrik.com oder www.gogofabrik.de oder auf Basis eines vorangegangenen Angebotes der Agentur GF durch eine schriftliche Willenserklärung (Rückmail / Bestätigung).
3. Die übliche Vermittlungsprovision, die vom Kunden gegenüber der GF Agentur geschuldet wird, liegt bei (soweit nicht anders vereinbart) 20% des vereinbarten Model Honorars oder des fälligen Ausfall Honorars. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber der Agentur GF, die aus dem vermittelten Rechtsverhältnis resultieren sind ausgeschlossen. Ebenso können offene Posten und Forderungen, die sich im Zuge der Vereinbarungen, bzw. dem Rechtsverhältnis zwischen Model und Kunden resultieren nicht mit der Provision für die Agentur GF aufgerechnet, bzw. verrechnet werden, die der Auftraggeber der Agentur schuldet. Die Provision wird vom Kunden gegenüber der Agentur GF für die Dienstleistung der Vermittlung geschuldet.
Die Provisionszahlung an die Agentur ist im Zuge der Vermittlungsdienstleistung und Servicedienstleistung durch die Agentur entsprechend der definierten Zahlungsbedingungen fällig und pünktlich zu bezahlen.
Für diese Zahlung kann kein Recht auf Zurückbehaltung oder ähnliches geltend gemacht werden.
Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind gemäß der vorangegangenen AGB´s zu unterlassen und werden im Falle von Zuwiderhandlungen und Verstößen mit entsprechenden Konventionalstrafen versehen, bzw. geahndet.
Für Folgebuchungen der Models, die durch die Agentur GF vertreten sind, wird ebenso die Vermittlungsprovision vom Kunden analog der beschriebenen AGB´s geschuldet.
- Arbeits- und Buchungszeiten1. Eine Buchung pro Tag wird entsprechend mit 8 Stunden Arbeitszeit gemessen/bewertet. Ein halber Tag wird mit 4 Std. Arbeitszeit gemessen.
In der Regel beginnt die Arbeitszeit des Models im Falle einer Tagesbuchung um 10 Uhr morgens und endet um 19 Uhr abends, wobei eine Stunde Pause einzuhalten ist.
Die Pausenzeit kann variabel gestaltet werden.2. Das Model hat pünktlich gemäß der vereinbarten Buchungszeit / Arbeitszeit am definierten Location Ort / Auftragsort zu erscheinen. Im Zuge des Auftrags notwendiges Styling, Ankleidung von Kostümen, schminken, Make-Up etc. werden mit in die Arbeitszeit eingerechnet, bzw. zählen mit dazu. Nicht mit zur Arbeitszeit zählt die Anreise und Abreise des Models zum Kunden.3. Im Falle von geleisteten Zusatzstunden, bzw. Überstunden, die vom Model gemacht werden, wird ein Zuschlagssatz in Höhe von 13% des vereinbarten Tages Honorars pro angefangene Stunde berechnet und an das Model bezahlt. - Buchungsablauf- und Modalitäten1. Feste Buchungen:
Nach Absprache mit der GF Agentur vereinbarte feste Buchungen erfolgen über das Buchungsformular oder per E-Mail und sind für beide Seiten verbindlich. Mehr zum Buchungsablauf finden sie unter dem jeweiligen Reiter auf der Homepage.
Nach der verbindlichen Buchung durch den Kunden/Auftraggeber erfolgt eine zeitnahe schriftliche Rückbestätigung per Mail mit Angabe der zusammengefassten Buchungsdetails und Ablaufinfos.2. Termin Reservierungen:
Nach Absprache mit Kunden und Agentur können Termin Reservierungen und Optionen vereinbart werden, die jedoch eine Woche vor Auftragsstart fest gebucht werden müssen. Andernfalls verfallen diese.3. Stornierung
Bei einer Stornierung / Annulierung durch das Model wird die Agentur GF sich nach bestem Gewissen bemühen für einen adäquaten Ersatz zu sorgen, bzw. anzubieten. Bitte beachten sie bezüglich dem Thema „Stornierung“ auch die vorangegangenen AGB´s Inhalte. Erfolgt eine Stornierung seitens Kunden / Auftraggeber nicht gemäß der definierten Zeitangaben im Vorwege ist das vereinbarte Model / Darsteller Honorar gemäß unserer Richtlinien zu bezahlen.
- Honorare Models und Vergütung
Die vereinbarten Model Honorare beinhalten jeweils die vereinbarte Tagesgage und das Entgelt für die Nutzungsrechte zzgl. MwSt. Das Nutzungsrecht ist entsprechend vertraglich zwischen Model und Auftraggeber zu vereinbaren.Zwischen folgenden Honorar Tarifen wird unterschieden:Normales Honorar / Normaltarif
Hierbei handelt es sich um Aufnahmen, die im Rahmen von normalen Shootingbereichen liegen, wie z.B. Fashion, Mode (Wäsche, Schmuck, Frisuren, Brillen, Schuhe, Strümpfe etc.). Hierzu zählt jedoch keine Werbung / Werbeaufnahmen)Sonder Honorar / Sondertarif
Hierbei handelt es sich um Werbeaufnahmen, bzw. Aufnahmen für Werbung und Werbefilme, die einer gesonderten Vereinbarung bedürfen. Dazu zählen ebenfalls die Bereiche Dessous, Akt, Erotik oder Konsumgüterwerbung.Halbtags Honorar und StundenbookingsBei Halbtages Bookings wird ein Satz in Höhe von 60% des Tageshonorars des Models berechnet. Stundenbookings sind im voraus zu besprechen, bzw. zu vereinbaren.
- Reisekosten / Reisespesen / FahrtkostenFahrtkosten werden dem Model erstattet und üblicherweise in die Tagesgage eingerechnet.
- Zahlungsmodalitäten / Reklamation / Haftung
Siehe vorangegangene AGB´s
- Nutzungsrechte
Mit dem Zahlungsausgleich, bzw. Bezahlung des vereinbarten Model Honorars werden sofern nicht explizit gesondert vereinbart, die Nutzungsrechte an den im Zuge des Auftrages erstellten Aufnahmen ausschließlich den genannten Kunden für den Zeitraum von einem Kalenderjahr innerhalb Deutschland für die vereinbarte Verwendung, vereinbarte Produkt und Nutzungsform eingeräumt.Die Jahresfrist der Nutzung fängt spätestens 2 Monate nach Erstellung der Foto und/oder Videoaufnahmen an. Weitere Zwecke der Nutzung wie z.B. Werbeposter, Verpackungsdrucke, Plakate, Videofilme und jede Nutzung des Namens des Models, Künstlernamens etc. benötigt eine schriftliche Bewilligung / Genehmigung durch die Agentur GF. Eine Sicherung der Aufnahmen des aufgenommenen Materials, egal ob Fotos oder Videos ist nur nach Vereinbarung und mit schriftlicher Bestätigung unter Nennung des Verwendungszwecks, bzw. Nutzungszwecks möglich.Erst nach vollständiger Bezahlung des entsprechenden Entgelts, welches vereinbart wurde, erfolgt die Einräumung der jeweiligen Nutzungsrechte. Eine Nutzung der Aufnahmen (gilt für Fotos und Videos) ist erst nach der Zahlung erlaubt. Eine vorherige Verwendung, bzw. Nutzung ist nicht erlaubt.
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